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Gefährliche Abfälle

Rund 450 Abfälle zählen zu den gefährlichen Abfällen, welche in der Abfallverzeichnisverordnung mit „g“ gekennzeichnet sind. Diese bedürfen einer besonderen Behandlung, von nur dafür zugelassenen Betrieben und einer Genehmigung der zuständigen Landesregierung.

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