Daka News2006
Neuerungen
bei der Entsorgung von medizinischen Abfällen die Abfallbehandlungspflichtenverordnung regelt die Entsorgung von medizinischen Abfällen neu. Diese Neuregelung bringt für Ärzte einige Änderungen bei der Entsorgung mit sich.
Die neuen Anforderungen:
Im BGBl. II Nr. 459/2004, Abfallbehandlungspflichtenverordnung, wird die Entsorgung von medizinischen Abfällen neu geregelt. Diese geänderte gesetzliche Regelung bestimmt, dass Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände (z.B. Lanzetten, Skalpelle,….) ab 13. August 2005 in stich- und bruchfesten, flüssigkeitsdichten, fest verschließbaren und undurchsichtigen Behältern gesammelt und einer thermischen Behandlung (Verbrennung) zugeführt werden müssen. Eine Entsorgung über die öffentliche Müllabfuhr ist ab Mitte August 2005 untersagt. Nähere Informationen zur neuen Regelung finden Sie im BGBl II Nr. 459/2004 oder unter http://ris.bka.gv.at/bgbl-pdf/ .
Um Ihnen die Entsorgung der verletzungsgefährdenden Abfälle in Zukunft so einfach wie möglich zu machen, bietet Ihnen die DAKA ein Entsorgungskonzept an, das den neuen gesetzlichen Regelungen entspricht und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Folder ( im pdf-Format)
„Entsorgungsplan für verletzungsgefährdende medizinische Abfälle“.
DAKATarifblatt1.pdf DAKATarifblatt2.pdf
Informationen und Anmeldungen zum neuen Service:
Frau Elke Kandler unter der Telefonnummer 05242/6910-22 oder
Faxnummer 05242/74195-38
antwortfax.pdf
oder E-Mail: elke.kandler@ daka.cc
Öffnungszeiten der Umladestationen (DAKA Ost):
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Preisübersicht - med. Abfälle, verletzungsgefährdend (bei Sammlung durch Fa. DAKA mit Eigenbehälter desKunden)